Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 16.03.1995 - VfGBbg 12/94 EA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10783
VerfG Brandenburg, 16.03.1995 - VfGBbg 12/94 EA (https://dejure.org/1995,10783)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.1995 - VfGBbg 12/94 EA (https://dejure.org/1995,10783)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94 EA (https://dejure.org/1995,10783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.1995 - VfGBbg 12/94
    Die Gegenstandswerte waren hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (so auch BVerfGE 79, 365, 366).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 53/98

    Gegenstandswert

    Der Gegenstandswert war hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94, 12/94 EA -, LVerfGE 3, 134 f.).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 19/00

    Gegenstandswert

    Der Gegenstandswert war hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94, 12/94 EA -, LVerfGE 3, 134 f.).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.1999 - VfGBbg 50/98

    Gegenstandswert

    Der Gegenstandswert war hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94, 12/94 EA -, LVerfGE 3, 134 f.).
  • VerfG Brandenburg, 12.10.1995 - VfGBbg 7/95

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Verfassungsbeschwerdeverfahren unter

    Dabei war einerseits die objektive Bedeutung für den Braunkohlentagebau im Land Brandenburg sowie das große allgemeine Interesse an der Angelegenheit zu berücksichtigen, das sich auch in der hohen Zahl der Beschwerdeführer widerspiegelt, welche bereits bei der Höhe des Gegenstandswertes - und folglich nicht mehr gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO - zu berücksichtigen ist (vgl. Beschluß vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94 -).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 3/99

    Gegenstandswert

    Der Gegenstandswert war hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94, 12/94 EA -, LVerfGE 3, 134 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht